Ampelsystem für Hundenasen


Zuchtverbot für kurzschnäuzige Hunderassen in der Niederlande und hoffentlich bald in Deutschland.

Gemäß dem veröffentlichen Gesetz, muss die Schnauze eines Hundes ab sofort mind. ein Drittel (33%) des Kopfes betragen.

Hierfür hat das zuständige Ministerium ein Ampelsystem eingeführt.


Rot gilt für Hund, deren Schnauze kürzer als ein Drittel (33%) des Schädels ist.

Das Züchten mit diesen Hunden ist ab sofort verboten.

Orange unterliegt aktuell einer Übergangsregelung:

Ab sofort darf nur noch mit Hunde gezüchtet werden, die mindestens eine Fanglänge 

zwischen einem Drittel (33%) und der Hälfte (50%) des Schädels haben. 

 Natürlich nur wenn alle anderen Zuchtkriterien auch erfüllt werden.

Grün steht für eine Fanglänge von mindestens der Hälfte (50%) des Schädels. 

Grün ist also das Zuchtziel aller kurzschnäuzige Hunderassen.

Hier die 22 Hunderassen die betroffen sind.

1. Affenpinscher

2. Boston Terrier

3. Pomeranian

4. Englische Bulldogge

5. Französische Bulldogge

6. Belgischer Griffon

7. Brüssler Griffon

8. Japan Chin

9. Mops

10. Pekingese

11. Brabanter Griffon

12. Shih Tzu

13. Bordeaux Dogge

14. Boxer

15. Bullmastiff

16. Cavalier King Charles Spaniel

17. Chihuahua

18. Lasa Apso 

19. Mastiff

20. Mastino Napolitano

21. Staffordshire Bull Terrier

22. Yorkshire Terrier

Quelle: hartvordieren.nl

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